Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden: Die CDU bleibt in Bayern unwählbar
Wiesbaden - Die CSU ist ihnen in der Asylpolitik zu „populistisch“, und sie wollen den Flüchtlingskurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihrer Stimme unterstützen. Deshalb will das Nürnberger Anwaltsehepaar Christine und Rainer Roth mit einer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass sie in Bayern statt der CSU deren Schwesterpartei CDU wählen können. Mit einer Klage gegen den Bundeswahlleiter sind beide jetzt aber vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert.