Dienstag, 31 Januar 2017 17:27
Münchner Kommunalreferat stellt klar, dass AfD weiterhin städtische Räume anmieten darf
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Regional
München - Laut einer Mitteilung des Kommunalreferats der Stadt München an den Bezirksausschuss Haidhausen darf die AfD auch weiterhin Gaststätten anmieten, die der Stadt gehören. Ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot sei rechtlich unmöglich. „Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist die Landeshauptstadt München verpflichtet, Parteien einen gleichberechtigten Zugang zu den in ihrem Eigentum stehenden Gebäuden zu gewähren“, teilte das Kommunalreferat mit. Nur das Bundesverfassungsgericht könne einer Partei das schützende Parteienprivileg entziehen.