Petr Bystron (AfD) kritisiert Urteil aus Luxemburg gegen Polen, Ungarn und Tschechien
München - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen, Ungarn und Tschechien aufgrund Verstöße gegen „ihre Verpflichtungen aus dem Unionsrecht“, insbes. „die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von internationalen Schutz beantragenden Personen umzusetzen“ verurteilt.