Freitag, 01 Juli 2016 20:23
Gerichtsurteil: Muslimische Rechtsreferendarinnen dürfen im Gerichtssaal ihr Kopftuch tragen
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Regional
Augsburg - Das Verwaltungsgericht Augsburg hat das in Bayern seit mehreren Jahren geltende partielle Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt und damit der Muslima Aqilah Sandhu recht gegeben. Die 25-Jährige mit deutscher und pakistanischer Staatsbürgerschaft arbeitet seit 2014 im Vorbereitungsdienst der Justiz und hatte vom Münchner Oberlandesgericht die Auflage erhalten, bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch zu tragen.