Samstag, 24 Dezember 2016 05:57
Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst begrüßt EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
in
Politik
München - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in der Europäischen Union gekippt. Die Vorratsdatenspeicherung lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu und verletze deshalb das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten EuGH-Urteil. Ausnahmen seien nur in konkreten Fällen zur Bekämpfung schwerer Straftaten statthaft (Az. C-203/15 und C-698/15).