Ein Sprecher des Landgerichts sagte, es liege „eine einstweilige Verfügung gegen die Steinberg Gastronomie vor, was letztlich der Hofbräukeller ist“. Somit müsse der Hofbräukeller der vertraglich zugesicherten Durchführung der Veranstaltung nachkommen. Die vom Wirt angeführten Sicherheitsbedenken rechtfertigen nach Auffassung des Gerichts keinen Rücktritt von den Vertragsverpflichtungen.
Der Kreisvorsitzende der AfD im Münchner Osten, Wilfried Biedermann, rechnet am Freitagabend mit 500 Teilnehmern der Veranstaltung, die nun tatsächlich im traditionsreichen Hofbräukeller stattfinden kann.