Die Anwohner verwiesen wegen zu erwartender Lärmbelästigung durch das 25 Meter hinter den Grundstücksgrenzen liegende Asyl-Quartier auf ihr Erholungsbedürfnis an Abenden und Wochenenden. Anwohner und Mitkläger Stephan Reich sagte: „160 junge Leute werden für beträchtlichen Lärm sorgen. Wir wollen hier aber ruhig weiterleben können.“
Ein in Auftrag gegebenes Schallschutzgutachten empfahl eine Mauerhöhe von vier Metern. In einem Gespräch mit Münchens Dritter Bürgermeisterin Christine Strobl (SPD) handelten die Neuperlacher Kläger diese Mauer-Variante aus, die das Verwaltungsgericht München in einem Urteil auch festschrieb. Demnach darf die Wand weder für „Freizeitnutzungen“ wie Klettern zur Verfügung stehen noch darf sie sich „für Ballwurfspiele eignen“.
Guido Bucholtz, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses von Ramersdorf-Perlach, ist empört und sieht im „Refugees wall“, wie er es nennt, eine Abkehr von der „Refugees welcome“-Philosophie der Stadt München. Den Bau bezeichnet das frühere Grünen-Mitglied als „absoluten Wahnsinn“ und sagt: „Die Mauer ist das Gegenteil von Integration.“ Juristisch hätten Menschen recht bekommen, die andere ausgrenzen wollten.
Den Stadtteilpolitiker Bucholtz treibt jetzt die Befürchtung um, dass die Münchner Schutzmauer Schule macht. „Das darf nicht Vorbild für andere Flüchtlingsunterkünfte werden“, meint er.
Ähnliche Maßnahmen sind andernorts aber schon ergriffen worden: Vor einigen Wochen sicherte ein Unternehmen im nordrhein-westfälischen Schwerte sein Betriebsgelände mit NATO-Draht und Stahlträgern gegen ein benachbartes Asylantenheim. Schließlich einigten sich die Geschäftsführung und die Stadtverwaltung auf die Errichtung eines konventionellen Stahlzauns.
Fertiggestellt wird die umstrittene Unterkunft in Neuperlach voraussichtlich im Frühjahr 2017.