Nach Bekanntwerden des Falls hat die Kriminalpolizei umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Hof ließ das Schild beschlagnahmen und leitete gegen den Geschäftsmann Paul F. ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung ein. Einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge setze die Aufschrift mit der Hunde-Darstellung Asylbewerber herab.
Es wird nun geprüft, ob das Schild strafrechtlich als Beleidigung oder Volksverhetzung einzustufen ist. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken gab zu bedenken: „Ausländerfeindlichkeit ist keine Straftat, sondern eine Gesinnung.“ Außerdem übe der Ladenbesitzer das Hausrecht aus und könne grundsätzlich frei entscheiden, wen er in sein Geschäft lasse und wen nicht.
Als Selbs Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch („Aktive Bürger“) aus seinem Urlaub zurückgekehrt war, stellte er den Ladenbesitzer sofort zur Rede. Die Stadt teilte daraufhin zufrieden mit, dass sich der Gescholtene vom Aufstellen des Schildes jetzt distanziere.
Unter dem öffentlichen Druck erklärte Paul F.: „Das von mir angebrachte Schild in meinem Laden hatte keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund. Bei der unbedachten Anbringung des Schildes habe ich mir keine Vorstellungen davon gemacht, welche negativen Folgen dies für die Stadt Selb und für die Geschäftswelt haben wird. Ich bedauere außerordentlich, dieses Schild angebracht zu haben.“
Pötzsch beklagte in einer Pressemitteilung, dass eine Einzelperson der vorbildlichen Integrationsarbeit in der Stadt schwer geschadet und Selb in ein rassistisches Licht gerückt habe. „Bei uns sind alle, natürlich auch Asylbewerber, herzlich willkommen“, erklärte der Oberbürgermeister.