Der Umweltverband bemängelt, dass nach der Teilveröffentlichung von Ergebnissen des Gutachtens durch den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) in der vergangenen Woche bekannt geworden sei, dass diese Ergebnisse „besonders erschreckende Erkenntnisse über die Belastung von ganz München mit dem gesundheitsschädlichen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid“ zu Tage gefördert hätten. Reiter hatte sich Mitte Juni den Forderungen der DUH nach Dieselfahrverboten ab Anfang 2018 angeschlossen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte nun: „Ministerpräsident Seehofer hat bei Amtsantritt einen Eid abgelegt, der ihn ausdrücklich zum ‚Gehorsam gegenüber den Gesetzen‘ verpflichtet. Offensichtlich hält er die Münchner Bürger für nicht mündig genug, mit den erschreckenden Ergebnissen der von seinem Landesamt gefertigten Luftbelastungsgutachten umgehen zu können. Bisher kannten wir die staatliche Missachtung höchstrichterlicher Urteile eher von Ländern wie Polen. Die mit den bayerischen Autoherstellern MAN, BMW und Audi besprochenen ‚Software-Veränderungen‘ sind gänzlich ungeeignet, etwas an der rechtswidrigen Situation der Luftbelastung in München und an deren massiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen zu ändern. Herr Seehofer wird mit dieser Mogelpackung die vom höchsten Bayerischen Verwaltungsgericht für unabdingbar gehaltenen Dieselfahrverbote nicht verhindern können. Im Gegensatz zum Münchner Oberbürgermeister, der den Kampf der DUH für saubere Luft unterstützt und sich für den Vorrang des Gesundheitsschutzes ausgesprochen hat, kämpft Horst Seehofer unverdrossen für schmutzige Diesel.“
Die Deutsche Umwelthilfe streitet seit 2005 in München und vor verschiedenen bayerischen Gerichten für eine saubere Luft und insbesondere dafür, dass die EU-weit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden. Im Februar dieses Jahres hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem seit sechs Jahren andauernden Rechtsstreit abschließend festgestellt, dass das für die Luftreinhaltung zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Vorbereitungen für die Einführung von Fahrverboten zu treffen habe.