Am 11. September 2015 hatten die Initiatoren des Volksbegehrens beim Innenministerium den Antrag auf Zulassung eingereicht, da die vorgelegten Unterstützerlisten mehr als 27.000 gültige Unterschriften enthalten. Das beantragte Volksbegehren zielt auf die Verabschiedung eines bayerischen Hanfgesetzes zur Nichtanwendung des Betäubungsmittelgesetzes bei Anbau, Verkauf, Einfuhr und Verwendung von Hanf als Arznei- und Genussmittel. Der Gesetzentwurf soll strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in bestimmten Fällen ausschließen und sieht beispielsweise vor, die Strafbarkeit bei Straßenverkehrsdelikten im Zusammenhang mit Cannabis-Konsum einzuschränken.
Ideengeber des Volksbegehrens „Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ ist Vaclav Wenzel Cerveny, der in München einen Laden mit legalen Hanfprodukten betreibt. Die Zahl der Drogentoten in der bayerischen Landeshauptstadt erreicht heuer einen traurigen Höchststand: 51 Drogentote zählt die Münchner Polizei bisher im Jahr 2015.