Nachdem der Kemptener mit türkischer Staatsbürgerschaft öffentlich die Enthauptungen westlicher Journalisten durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ gerechtfertigt hatte, wurde er im Oktober 2014 in die Türkei abgeschoben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte angeordnet, Erhan A. zuerst in Abschiebehaft zu nehmen und dann in die Türkei auszufliegen.
Der Salafist klagte zunächst in Augsburg erfolglos gegen seine Abschiebung und berief sich unter anderem auf eine UN-Resolution, die seiner Ausweisung entgegenstehe. VGH-Sprecher Martin Scholtysik erklärte, warum die Münchner Richter die Berufung nun zurückwiesen: „Der Kläger vermochte nicht darzulegen, gegen welche Verpflichtungen die Ausländerbehörde im Rahmen der Ausweisungsentscheidung konkret verstoßen haben sollte.“
Joachim Herrmann begrüßte die Entscheidung und ihre Signalwirkung: „Der VGH hat die Ausweisungsentscheidung der Regierung von Oberbayern in vollem Umfang bestätigt. Wir müssen und werden keine Ausländer bei uns dulden, die uns mit islamistischen Gewalttaten drohen und unseren Rechtsstaat mit Füßen treten.“