Das Gericht in Szeged erklärte am Mittwoch bei der Urteilsverkündung, dass der illegale Zuwanderer gewaltsam eine Grenzöffnung am Übergang Röszke erzwingen wollte und dies als „Akt des Terrors“ zu werten sei. Der 40-Jährige sei zudem einer der Anstifter der Ausschreitungen gewesen. Mit einem Lautsprecher soll er am 16. September 2015 Hunderte Flüchtlinge aufgewiegelt haben, die Grenzzäune zu stürmen und Polizisten zu attackieren. Mit Wasserwerfern und Tränengas versuchte die ungarische Polizei damals, der Lage wieder Herr zu werden.
Das Urteil sieht vor, dass Ahmed Hamed mindestens zwei Drittel der Haftstrafe absitzen muss und nach der Haftverbüßung des Landes verwiesen wird.
Schon im Juli wurden in Ungarn neun Syrer und ein Iraker wegen der Unruhen zu Gefängnisstrafen zwischen zwölf Monaten und drei Jahren verurteilt.