Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte dazu: „Die bestehenden strengen Regelungen zum Schutz der Verbraucher gegen zweifelhafte Forderungen dürfen nicht aufgeweicht werden. Drohungen mit einem SCHUFA-Eintrag darf kein Vorschub geleistet werden.“ Der Verbraucher müsse sich weiterhin effektiv gegen unberechtigte oder streitige Zahlungsforderungen zu Wehr setzen können.
Die bayerische Staatsregierung appelliert deshalb an den Bundestag, die geltenden Beschränkungen für die Übermittlung von Schuldnerdaten an Auskunfteien beizubehalten. Es müsse bei dem bisherigen Grundsatz bleiben, dass eine Meldung an die SCHUFA bei einer bestrittenen Forderung nur dann zulässig ist, wenn eine Forderung gerichtlich festgestellt ist oder ein sonstiger vollstreckbarer Titel vorliegt.
„Nur so kann verhindert werden, dass Inkassounternehmen mit der Androhung eines SCHUFA-Eintrags Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung fragwürdiger Forderungen aus unseriösen Geschäftsmodellen drängen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der Bundesrat auf bayerische Initiative eine entsprechende Entschließung gefasst“, heißt es seitens des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Es bleibt abzuwarten, ob die CSU-Landesgruppe im Bundestag ihren Einfluss in diesem Sinne geltend macht oder aber die Neuregelung mitträgt.