Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart (Jahrgang 1983), kommentiert dies wie folgt:
„Der vorliegende Gesetzentwurf von Union und SPD soll vordergründig eine legislative Basis für den rechtmäßigen Umgang mit Infektionsausbrüchen von nationaler Tragweite darstellen.
In Wahrheit liefert er jedoch die gesetzliche Verankerung von staatlicher Willkür und ermächtigt die Regierung dazu, grundlegende Freiheitsrechte auszuhebeln.
Der Gesetzentwurf bedient sich äußerst ungenauer und dehnbarer Adjektive wie 'bedrohlich', ohne eine Situation anhand wissenschaftlich basierter Fakten zu beschreiben.
Darüber hinaus werden Grenzwerte für die Einführung von schwerwiegenden oder 'massiv einschränkenden' Maßnahmen festgelegt, die keiner wissenschaftlich fundierten Studie entstammen und nicht evidenzbasiert eruiert wurden. Diese Grenzwerte, die allen Maßnahmen zugrunde liegen, wurden willkürlich durch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bestimmt.
Insgesamt ist das vorgelegte Regelwerk eine gefährliche Ansammlung von massiven Grundrechtseingriffen. Deren Rechtfertigung sowie die Definition einer Pandemie von nationaler Tragweite bleiben intransparent und willkürlich.
Als AfD lehnen wir diesen Versuch ab, die bisherigen fatalen Fehlgriffe der Regierungen von Angela Merkel und Markus Söder mit einem Gesetz reinzuwaschen.
Den Bürgern in Deutschland und insbesondere in Bayern kann man die nötige Eigenverantwortung und Selbstdisziplin zutrauen, um Viruserkrankungen zu überwinden. Dies haben die Menschen in den letzten Jahrzehnten hinreichend bewiesen. Daher brauchen sie kein Gesetz zur Scheinlegitimation von Bevormundung und Freiheitsberaubung!“