Solches Verhalten hat offenbar auch mit der Verbreitung von Smartphones und der Selbstdarstellungssucht in sozialen Netzwerken zu tun. Schaulustige nutzen das Leid anderer immer häufiger, um sich selbst mit Aufnahmen von Unfallstellen wichtig zu machen. Das schafft insbesondere auf Autobahnen zusätzliche Unfallgefahren, weil auch auf der Gegenfahrbahn gegafft wird und so Folgeunfälle provoziert werden.
Bislang kann die Polizei Schaulustigen einen Platzverweis erteilen und diese Personen bei Nichtbefolgen in Gewahrsam nehmen. An Unfallstellen, wo jede Einsatzkraft zur Rettung und Absicherung gebraucht wird, sollte sich die Polizei nach Auffassung vieler Politiker aber gar nicht um Gaffer kümmern müssen.
In der letzten Woche hat der Bundesrat beschlossen, im Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand für Gaffer an Unfallstellen zu schaffen. Künftig wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Unfallretter bei seiner Arbeit behindert.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erhofft sich davon eine Signalwirkung an alle Schaulustigen im Straßenverkehr. „Wenige Minuten bedeuten oftmals den Unterschied zwischen Leben und Tod, gerade für eingeklemmte Schwerstverletzte“, so der CSU-Politiker. „Umso abstoßender ist es, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre Sensationsgier zu befriedigen.“ Herrmann kündigte an, dass die bayerische Polizei den neuen Straftatbestand bei entsprechenden Fällen konsequent zur Anzeige bringen wird.