Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) müsse deshalb unbedingt Gesetzesverschärfungen anstreben. „Die Bundessozialministerin muss hier schnell aktiv werden, um eine neue Welle zu verhindern. Wir müssen gesetzlich wasserdicht sicherstellen, dass derartige Ansprüche nicht bestehen“, so Hasselfeldt. Das Bundessozialministerium reagierte aber sehr zurückhaltend auf die CSU-Forderungen nach Maßnahmen gegen die drohende Armutsmigration. Ein Ministeriumssprecher sagte, man warte „die schriftlichen Urteilsgründe“ ab und werde erst nach sorgfältiger Prüfung entscheiden, ob es „Handlungsbedarf“ gebe.
Am 3. Dezember hatte das Bundessozialgericht ein Urteil zu Sozialleistungen für arbeitsuchende EU-Ausländer veröffentlicht. Danach müssen an EU-Zuzügler bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe gezahlt werden.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchtet deshalb Mehrkosten in Höhe von rund 800 Millionen Euro für die Kommunen. Das Gerichtsurteil bedeute, dass mehr als 130.000 EU-Ausländer plötzlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten.