Keine Verbesserung des Kindeswohls durch „Kindergrundrecht“
Da die bereits geltenden Grundrechte aus den Artikeln 1 bis 19 GG – insbesondere der Schutz der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 GG – ohnehin auch für Kinder gelten, sieht die WerteUnion in der zusätzlichen Verankerung eines „Kinderrechts“ im Grundgesetz keinen Vorteil für das Kindeswohl.
Vielmehr bestehe die Gefahr, dass die Aufnahme des „Kinderrechts“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „herausgeklagt“ werden.
„Die SPD will die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ im Grundgesetz verankern.“
Alexander Mitsch, Bundesvorsitzender der WerteUnion, schlägt Alarm: „Als SPD-Generalsekretär forderte der amtierende Finanzminister Olaf Scholz im Jahr 2002, der Staat müsse die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ erlangen. Nun erfolgt durch die SPD der Versuch, diese auch im Grundgesetz zu verankern. Die Unionsparteien müssen hier eine klare Grenze ziehen. In der bisherigen Legislaturperiode ist die Union dem Koalitionspartner SPD bei so gut wie allen Themen und ohne Not mehr als entgegengekommen, vom Klimapaket bis zur Grundrente. Mit der Einführung der Kinderrechte läuft die Union nun erneut Gefahr, eines ihrer Kernklientele zu verprellen, nämlich die Eltern und Familien in Deutschland. Und das Kinderrecht im Grundgesetz wird entgegen der Intention seiner Befürworter nicht zu einer Verbesserung, sondern eher zu einer Verschlechterung des Kindeswohls führen.“