„Eine Reform der Grundsteuer ist nach der Verhandlung in Karlsruhe unausweichlich. Der Bundesratsentwurf aus der Feder von CDU, SPD und Grünen sieht massive Steuererhöhungen und einen nie dagewesenen Verwaltungsaufwand vor. Dieser Vorschlag ist ein Rohrkrepierer: er verteuert Wohnen für Mieter und Eigentümer und überfordert die Kommunen. Wir Freie Demokraten haben ein schlüssiges Konzept mit Bodenrichtwert und Grundstücksfläche als Bemessungsgrundlage vorgelegt. Die Grundsteuer soll eine kommunale Steuer mit dem Hebesatzrecht der Kommunen bleiben und nicht zu einer Erhöhung des Gesamtaufkommens führen. Laut Bundesverfassungsgericht besteht dringender Handlungsbedarf. Unser Konzept lässt sich sofort umsetzen – und nicht erst 2027.“
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Daniel Föst mahnt
FDP Bayern: Keine Mehrbelastung der Bürger durch die Grundsteuer
Dienstag, 16 Januar 2018 20:13München - Daniel Föst sieht Handlungsbedarf beim Thema Grundsteuer, eine Steuer, die direkt oder indirekt fast jeder zahlen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute mit der Grundsteuer befasst. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die Berechnung der Steuer, die auf Grundstücke und Gebäude erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Landeschef der FDP Bayern, zudem Mitglied im Bauausschuss des Bundestages, Daniel Föst, hat hierzu eine klare Haltung:
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