Wie die wichtigsten Zahlen zum bayerischen Betreuungsgeld zeigen, wird die familienpolitische Leistung gut angenommen. In den zwei Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden etwa 134.000 Anträge verschickt, 91.000 Anträge zurückgesandt und 63.000 bewilligt.
Für Bayerns Familienministerin Emilia Müller spricht die Bilanz der ersten beiden Monate eine eindeutige Sprache: „Das bayerische Betreuungsgeld ist ein Erfolg und eine Bestätigung unserer Familienpolitik. Wir unterstützen alle Eltern, egal, für welchen Lebensplan sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das bayerische Betreuungsgeld.“
Die CSU-Politikerin ergänzte: „Eltern sollen schnell zu ihrem Geld kommen und das funktioniert auch: innerhalb der ersten beiden Monate seit Inkrafttreten sind erfreulicherweise schon über 70 Prozent der bisher eingegangenen Anträge entschieden worden.“
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch, so dass ein einfacher und unbürokratischer Zugang zum Betreuungsgeld möglich ist. Mehr Informationen findet man auf der Internet-Seite des ZBFS: http://www.zbfs.bayern.de/familie/bayerisches-betreuungsgeld/index.php.
Emilia Müller sagte zufrieden: „Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen, und wir haben Wort gehalten. Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge innerhalb so kurzer Zeit, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben.“
Im Juli 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht dasBetreuungsgeld des Bundes gestoppt, weil solche Zahlungen zur Würdigung der mütterlichen Erziehungsleistung ausschließlich Ländersache seien. Das vor allem auf CSU-Betreiben eingeführte Bundesbetreuungsgeld wurde seit August 2013 in Höhe von 150 Euro monatlich an Eltern gezahlt, die ihre Kleinkinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita oder Tagespflege geben wollten.