Ein Gremium von drei Bundesverfassungsrichtern schmetterte den Antrag einstimmig ab und stellte fest: Bayern gehört zur Bundesrepublik und muss ein Teil derselben bleiben. Die Bundesrepublik Deutschland sei ein „auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes“ beruhender Nationalstaat.
Die Bundesländer seien nicht die „Herren des Grundgesetzes“, heißt es in der Begründung. Die Richter stellten fest: „Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“ Einen „Bayxit“ nach dem Muster des „Brexit“, wie ihn in der deutschen Parteienlandschaft nur die Bayernpartei fordert, kann und darf es somit nach höchstrichterlichem Urteil nicht geben.
Nach der Auffassung von Staatsrechtlern gibt es im Grundgesetz keinen Artikel, der den Austritt eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik regelt. Sollte eine Landesregierung dennoch einen Austritt anstreben, müssten darüber vermutlich alle anderen Bundesländer befinden.
Nachdem der Beschwerdeführer in Bayern vergeblich die Zulassung einer Volksabstimmung über die Sezession des Freistaates verlangt hatte, war er vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.