Polizeikontrollen sollen verstärkt werden
- Bei Verstößen gegen die Abstandsregeln oder Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund werden 150 Euro fällig.
- Das unerlaubt Betreten eines Krankenhauses oder Pflegeheims kostet 500 Euro.
- Die Höchststrafe wird fällig, wenn Betriebe oder Läden verbotswidrig offen haben.
Im Gegensatz zu diesen Ordnungswidrigkeiten ist es eine Straftat, wenn Personen sich in Gruppen versammeln. Innenminister Herrmann kündigte noch stärkere Kontrollen an.
Gruppenbildung ist Straftat
Während all diese Beispiele als Ordnungswidrigkeiten gelten, wertet es die Staatsregierung als Straftat, wenn sich Menschen in Gruppen versammeln. Dazu zählen auch Verabredungen mit Freunden. Und das kann extrem teuer werden: Für Einladungen zu „Corona-Partys“ sind Strafen bis zu 25.000 Euro vorgesehen.
Erlaubt aber unerwünscht
Erlaubt sind jedoch Ausflüge in die Natur, jedoch nur mit Personen aus demselben Haushalt, die Polizei würde es jedoch lieber sehen, wenn solche nicht stattfänden. Und wer sich zu lange auf Parkbänken aufhält, kann von der Polizei verscheucht werden. Sonnenbaden wird ebenfalls nicht geduldet, Radfahren hingegen schon. Alle Angaben ohne Gewähr.