Eigentlich überprüften die EuGH-Richter nur die schwedischen und britischen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung. Aber was das Gericht jetzt entschieden hat, gilt als europäisches Recht auch in Deutschland, wo seit Jahren über die Vorratsdatenspeicherung gestritten wird.
Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst begrüßte das Luxemburger Urteil: „Der EuGH hat klargestellt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten rechtswidrig ist. Es bestätigt unsere Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Privatleben unbescholtener Bürger geht den Staat nichts an.“
Kriminalität müsse zielgenau bekämpft werden, aber nicht durch anlasslose Massenüberwachung, so Föst. Terrorismus bekämpfe man nicht durch die Anhäufung kaum noch auswertbarer Datenberge, sondern durch personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wertet der Liberale als schallende Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung, die 2015 ein grundrechtswidriges Gesetz verabschiedet habe. „Der EuGH hat klare Kriterien formuliert, unter welchen Umständen eine Speicherung von Daten zulässig ist: Sie muss auf das absolut Notwendige beschränkt sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Art der Daten und der Dauer der Speicherung, sondern vor allem auch hinsichtlich des betroffenen Personenkreises“, sagte der Generalsekretär der bayerischen Freidemokraten. „Die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition ist damit nicht länger tragbar.“