Gleichzeitig verlangt Tasdelen von der Staatsregierung mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Migranten im Freistaat und denkt nach eigener Aussage „vor allem an das kommunale Wahlrecht“. Damit greift der Nürnberger Abgeordnete eine Forderung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), auf. Diese forderte unlängst für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten das kommunale Wahlrecht sowie das Stimmrecht bei Volksabstimmungen.
Verfassungsrechtlich ist diese Forderung äußerst heikel, weil die Ausübung des Wahlrechtes nach dem Grundgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit voraussetzt. Ausnahmen gibt es nur für Ausländer aus EU-Staaten, die auch ohne deutschen Pass an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen dürfen.
Der 1974 im türkischen Savur geborene SPD-Politiker lehnt trotz seiner Missbilligung türkischer Wahlkampfaktivitäten das von Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) geforderte Einreiseverbot für den Wahlkämpfer Recep Tayyip Erdogan und dessen Minister ab. „Deutschland und die Türkei sind seit vielen Jahrzehnten befreundet, und das sollte auch in schwierigen Zeiten so bleiben“, sagte der Landtagsabgeordnete.
Bausback hatte hingegen erklärt: „Türkischen Ministern oder gar dem Präsidenten sollte die Einreise nach Deutschland zum Zweck eines Wahlkampfauftritts nicht gestattet werden.“ Er sei „dezidiert der Meinung, dass Deutschland einen Wahlkampf durch türkische Kabinettsmitglieder verhindern kann und sollte“. Der Justizminister stellte klar: „Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz auf die Staatsbürger begrenzt.“