Hierzu stellt Andreas Winhart fest:
„Die Staatsregierung hat sich dazu entschieden, obwohl Kitas, Kindergärten als auch Schulen und andere Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Corona zu schließen. Die Eltern müssen jetzt vielfach die Betreuungsleistung selbst erbringen. Allerdings wurde nicht geregelt, dass auch die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen. Daher ist es nun unerlässlich, den Grundsatz durchzusetzen: Wo keine Leistung erfolgt, fallen auch keine Gebühren an. Die Betreiber von Kindertageseinrichtungen müssen umgehend den Eltern die Gebühren für den Zeitraum der Corona-Maßnahmen zurückerstatten. Ferner soll der Freistaat, vertreten durch die Staatsregierung, den Kindertageseinrichtungen den für Personalkosten und Unterhalt anfallenden Kostenanteil aus der Kasse des Freistaates ersetzten. Denn wer anschafft, der zahlt bitte auch.“