Die Novellierung des Asylgesetzes sieht eine Erschwerung des Familiennachzugs und eine Befristung des Asylrechts auf drei Jahre vor. Die Asylgewährung kann danach aufgehoben werden, wenn sich die Situation im Herkunftsland verbessert hat.
Außerdem wurde beschlossen, dass die Regierung mit Zustimmung des Parlaments den Notstand ausrufen darf, wenn die jährliche Obergrenze von 37.500 Asylsuchenden erreicht ist und die Zuwandererzahlen weiter steigen. Die österreichische Regierung kann dann per Verordnung das Asylrecht faktisch suspendieren, um die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit wiederherzustellen. Diese Notstandsregelung ist zunächst auf sechs Monate begrenzt, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Im Notstandsfall werden nur noch Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen, Frauen mit Kleinkindern und Personen angenommen, die in Österreich enge Verwandte haben. Alle anderen Migranten sollen dann in die sicheren Drittstaaten abgeschoben werden, aus denen sie gekommen sind.
Schon vor Wochen hatte die Regierung am Brenner-Pass Baumaßnahmen zum Schutz der Grenze angeordnet. Österreichs neuer Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erklärte am Freitag bei einem Treffen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), dass die Schließung der Brenner-Grenze zu Italien vorbereitet werde, um in einer „Extremsituation“ nicht von Asylsuchenden „überrannt“ zu werden. Sobotka sagte, es solle ein „klarer Hinweis“ gegeben werden, dass Österreich das „illegale Überschreiten“ seiner Staatsgrenze unterbinden könne und unterbinden werde.