Für die DVD nutzten Jung und Groß Ausschnitte eines Interviews des Bayerischen Rundfunks (BR) mit der Leiterin der Münchner Fachstelle gegen Rechtsextremismus, Miriam Heigl. Der Dokumentarfilm zitiert Heigls Äußerung, dass die Landeshauptstadt München in einem breiten gesellschaftlichen Bündnis auch mit der Antifa zusammenarbeite.Überdies wird ein oft distanzloser Umgang des BR mit Linksextremisten kritisiert. „Diesen bietet der BR als ‚Rechtsextremismus-Experten‘ eine Bühne, um sich kritisch und denunzierend über Mitbürger zu äußern, die nicht ihre linken Ideologien teilen“, heißt es seitens des Kopp Verlages.
Der Bayerische Rundfunk bemühte sich umgehend um eine einstweilige Verfügung und begründete das damit, dass die Einspielungen in der DVD zu lang seien und die Einblendung einer Bauchbinde und der Sprecher-Worte aus dem „Off“ gegen seine Urheberrechte verstoße. Vom Landgericht München wurde dem Kopp Verlag nun mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil ohne mündliche Verhandlung und Begründung vorläufig untersagt, die Dokumentation „Der Links-Staat: Die kommunalen Netzwerke“ weiter zu verbreiten.
Mitautor Christian Jung bedauerte das juristische Störfeuer: „Die Recherchen passen dem BR nicht, und gegen die Inhalte kann man schwer vorgehen. Also ist die Masche mit dem Urheberrecht der neue Trick, um kritische Stimmen zu unterbinden.“
Der Kopp Verlag teilte mit: „Die Nutzung des Kapitals aus Zwangsgebühren für Abmahnungen mit überhöhten Streitwerten, kürzesten Fristen und Anträgen, die darauf ausgerichtet sind, jede kritische Verwendung der Sendeinhalte zu unterbinden, zeigen allzu deutlich auf, dass es wohl weniger urheberrechtliche Überlegungen waren, die den BR so eilig angetrieben haben.“